Beantragen Sie Ihre Mitgliedschaft

Ganz bequem online:

Nach Erhalt Ihrer Beitritterklärung und des Jahresbeitrags erhalten Sie sofort Beratung. Sie können sich dann mit allen Fragen rund um das Mietrecht an unsere kompetenten Volljuristen wenden – bitte nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, um Ihre und unsere Zeit effektiv zu nutzen.

Sollten Sie Fragen zur Mitgliedschaft haben stehen wir gerne unter Tel.: 0241-9497910 oder unter verwaltung@mieterverein-aachen.de zur Verfügung.


Zu Ihrem Online-Mitgliedsantrag
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Mitgliedschaft bei uns interessieren. Bevor Sie die Mitgliedschaft abschließen, möchten wir Sie bitten, die nachfolgenden Ausführungen zu lesen:

Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen wir nur Mitglieder beraten. Fordern Sie unverbindlich unser Informationspaket an, oder werden Sie gleich online Mitglied.

Die Aufnahmegebühr beträgt 15,00 EUR, der Jahresbeitrag für Wohnungsmieter 99,00 EUR, für Studenten 87,00 EUR und für Gewerbemieter (ohne Mietrechtsschutzversicherung) 177,00 EUR. Nach Eingang der Beitrittserklärung und des Betrages erhalten Sie von uns Ihre Mitgliedsunterlagen.

Für Studenten: Der Beitrag 87,00 EUR kann im Online-Formular nicht geändert werden. Hier bitten wir um kurzen Vermerk im Kommentarfeld, dass es sich um eine Mitgliedschaft für Studenten handelt. Nach Absenden des Online-Formulars bitten wir um Vorlage der Studienbescheinigung (per E-Mail: verwaltung@mieterverein-aachen.de). Erst dann kann der Beitrag 87,00 EUR berücksichtigt werden.

Bei Eheleuten oder Wohngemeinschaften benötigen wir die Unterschriften aller Vertragspartner (bei mehr als 2 Bewohnern bitte den Antrag downloaden), da bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung sonst nicht alle Kosten übernommen werden. Der Ehegatte oder eine andere mit dem Mitglied in einem auf Dauer angelegten gemeinsamen Hausstand lebende Person kann auf seinen Antrag Mitglied werden, ohne einen Aufnahmebeitrag und Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Die beitragsfreie Mitgliedschaft ist an die Dauer des gemeinsamen Hausstandes gebunden. Sie erlischt mit der Beendigung der Mitgliedschaft des Beitragspflichtigen oder mit der Auflösung des auf Dauer angelegten Hausstands, sie kann auf Antrag in eine eigene Vollmitgliedschaft übergeleitet werden.

Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt 24 Monate und ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor ihrem Ablauf gekündigt wird.


Häufig gestellte Fragen über den Mieterschutzverein

Sie haben Fragen rund um die Mitgliedschaft? Vielleicht hilft Ihnen unsere Sammlung häufig gestellter Fragen:


Antragsformulare

Bei Online-Abschluss der Mitgliedschaft ist die Einzugsermächtigung erforderlich.