Wir übernehmen für Sie

folgende Leistungen sofort nach Eintritt:


  • Kostenlose Rechtsberatung in allen Miet- und Wohnungsfragen; selbst bei gemieteter Gewerbefläche
  • Schriftwechsel mit Vermietern und Behörden
  • Schriftliche Auskünfte in allen Miet- und Wohnungsfragen
  • Kostenlose Mieterzeitung
  • Rechtsschutz gem. Rechtsschutzrichtlinie
  • Sammlung von Gerichtsurteilen
  • Mietvertrag, Hausordnung, Übergabeprotokoll

Geringe Kosten

Private Mieter


Beitrag pro Jahr inkl. Rechtsschutz gem. Rechtsschutzrichtlinie

120,00 EUR

Einmalige Aufnahmegebühr

20,00 EUR

Studententarif pro Jahr:

90,00 EUR*

* nach Vorlage einer gültigen Studienbescheinigung


Preise für Leistungsempfänger Jobcenter/Sozialamt


Beitrag pro Jahr:

kostenlos*

Durch Beantragung eines Beratungsgutscheins bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters/ Sozialamtes erhalten Sie eine Mitgliedschaft von 12 Monaten.

Das Jobcenter/ Sozialamt übernimmt die Kosten der Mitgliedschaft.

* nur nach Vorlage eines Beratungsgutscheins


Preise für Gewerbemitglieder exklusive Rechtsschutzversicherung


Beitrag pro Jahr:

199,00 EUR

Einmalige Aufnahmegebühr

20,00 EUR

Wissenswertes zu Ihrer Mitgliedschaft

  • Bei Online-Abschluss der Mitgliedschaft ist die Einzugsermächtigung erforderlich.
  • Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt 24 Monate und ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich kündbar. Soweit keineKündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor ihrem Ablauf gekündigt wird.
  • Die Beratung in unserem Haus ist kostenlos. Für jedes Schreiben, das wir in Ihrem Auftrag fertigen und welches per Einwurfeinschreiben, Einschreiben/Rückschein versendet wird, erheben wir das entsprechende Porto.
  • Sollten Sie bei uns Mitglied sein und ein neues Mitglied werben, schreiben wir Ihnen 22,50 € auf Ihrem Mitgliedskonto gut.

Als Mitglied unseres Mietervereins können Sie bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung Rechtsschutz nach Maßgabe unserer Rechtsschutzrichtlinie erhalten. Sind die dort festgelegten Voraussetzungen erfüllt, werden die Gerichtskosten sowie die gesetzlichen Vergütungen der beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, gegebenenfalls auch der Gegenseite, übernommen, soweit Sie die Kosten zu tragen haben.

Von Ihnen ist lediglich die in der Rechtsschutzrichtlinie festgelegte Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall zu übernehmen.

Achtung: Ein Streitfall, der bereits vor Ihrem Eintritt in unseren Verein oder während der dreimonatigen Wartezeit begonnen hat, ist nicht vom Rechtsschutz umfasst.

Hier erhalten Sie ein Überblick über die wichtigen Regelungen und Voraussetzungen unserer Rechtsschutzrichtlinie.