Einführung einer neuen Rechtsschutzrichtlinie ab dem 01.01.2027
Sehr geehrte Mitglieder,
aufgrund der in den vergangenen Jahren erheblich gestiegenen Kosten der bisherigen Rechtsschutzversicherung sehen wir uns veranlasst, das System der rechtlichen Absicherung unserer Mitglieder neu zu strukturieren.
Die Mitgliederversammlung vom 25.08.2026 hat daher die erforderliche Satzungsänderung beschlossen. Ab dem 01. Januar 2027 führt der Mieterverein Aachen e. V. eine eigene Rechtsschutzrichtlinie ein. Diese beruht auf dem Solidargedanken innerhalb unseres Vereins und verfolgt weiterhin das Ziel, unsere Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer mietrechtlichen Ansprüche bestmöglich zu unterstützen.
Auch mit der Einführung der vereinseigenen Rechtsschutzrichtlinie bleiben unsere Mitglieder weiterhin im gewohnten Umfang rechtlich abgesichert.

